Urlaubs-Garantie![]() Sicher sind Sie mit RUEFA und VERKEHRSBÜRO Reisen schon immer gefahren - entsprechend der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind wir unter der Nummer 1998/0290 im Reiseveranstalter-Verzeichnis des BMfWA eingetragen. Unser Garant ist die BAWAG-PSK mit der Garantiererklärung Nr. 00117-404-218 über die Garantiesumme gemäß §8 der RSV. Als Abwickler fungiert die An diese sind sämtliche Ansprüche (bei sonstigem Anspruchsverlust) innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt der in §1(3) der RSV genannten Ereignisse anzumelden. |
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